Bedauerliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Postmindestlohnverordnung
Hannelore Klamm, postpolitische Sprecherin der SPD- Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, bedauert die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Postmindestlohnverordnung.
Mit dieser Verordnung waren Mindestlöhne im Bereich der Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages des Arbeitgeberverbandes Postdienste e.V. und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom November 2007 für verbindlich erklärt worden. Hannelore Klamm betont, dass auch zukünftig die Löhne im Bereich der Briefdienstleistungen angemessen gesichert werden müssten. Dies habe die bisherige Bundesregierung der Großen Koalition ebenso gesehen. Privater Wettbewerb dürfe eben nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen und in Richtung ‘Billig-Entlohnung’ gehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt müsse man erst die schriftlichen Urteilsgründe des Leipziger Urteils abwarten. Das Thema Mindestlöhne stehe dennoch weiter auf der politischen Agenda in Deutschland, so die postpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.














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