OPEN REPORT – CDU-Fraktion debattiert seit dem Morgen über die Zukunft des Eifeler Abgeordneten
Mainz (ddp-rps). Die Zukunft des Eifeler CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen ist weiter offen. Die CDU-Fraktion unterbrach am Mittwochnachmittag nach rund viereinhalb Stunden ihre Sitzung im Mainzer Abgeordnetenhaus, um sich zu Einzelgesprächen zurückzuziehen. Nach ddp-Informationen versuchte dabei der Fraktionsvorstand, zu einer gütlichen Einigung mit Billen zu kommen. Nach 40 Minuten zeichnete sich eine Einigung ab, von der aber zuerst die Fraktion informiert werden sollte.
Billen soll in der Sitzung angeboten haben, den Vorsitz des Wirtschaftsausschusses niederzulegen. Einen Rückzug von seinem Landtagsmandat soll der 54-Jährige aber abgelehnt haben. Billen war in die Kritik geraten, weil er sich aus dem polizeilichen Informationssystem POLIS unrechtmäßig Daten über Finanzberater am Nürburgring besorgt hatte. Die Landauer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geheimnisverrats.
Die Fraktion hatte Ende 2009 beschlossen, Billen zur Niederlegung seines Mandats aufzufordern. «Wir werden das heute erhärten», sagte CDU-Fraktionsvize Alexander Licht der Nachrichtenagentur ddp vor der Sitzung. Ein Ausschluss sei allerdings «formal nicht so einfach», deshalb plädiere er dafür, «sich Zeit zu nehmen».
Ein Ausschluss aus der Fraktion müsse in geheimer Abstimmung erfolgen, zudem müsse es zuvor eine förmliche Anhörung geben, sagte der Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Mainzer Landtags, Paul Glaube. Zu dieser Anhörung müsse förmlich eingeladen werden, zwischen der Anhörung und einem Ausschlussbeschluss, für den eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Fraktionsmitglieder nötig wäre, müssten mindestens drei Tage liegen. Gegen den Ausschluss wiederum könnte Billen klagen.
Ende November hatte Billen zwar seinen Sitz im Untersuchungsausschuss zur Nürburgring-Affäre niedergelegt, einen kompletten Rückzug aus dem Landtag hat der 54-Jährige bislang aber abgelehnt.
Die SPD-Fraktion hat angekündigt, Billen als Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses abwählen zu wollen. Ob das möglich wäre, ist nach Angaben von Landtagsdirektor Lars Brocker unter Juristen allerdings umstritten. Eine solche Abwahl müsse nun geprüft werden, einen Präzedenzfall gebe es nicht. Nach Brockers Einschätzung könnte ein Abwahlantrag aber zulässig sein: Denn auch wenn die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden den einzelnen Fraktionen gemäß der Kräfteverteilung im Parlament obliege, müssten sie dennoch anschließend vom jeweiligen Ausschuss gewählt werden. Und wer gewählt werde, könne auch wieder abgewählt werden, argumentierte Brocker
Quelle: Open Report – Online-Ausgabe vom 07.01.2010















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