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Postmindestlohn ist möglich – und nötig

30 Januar 2010
© BMAS

© Florian Jänicke

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Postmindestlohn aus formalen Gründen gekippt. Umgehend senkte die PIN AG den Lohn für ihre Briefzusteller. Olaf Scholz forderte die Bundesregierung auf, den ohnehin anstehenden Anschluss-Tarifvertrag zügig für allgemeinverbindlich zu erklären.

Nach zuvor jeweils unterschiedlicher Entscheidung dreier gerichtlicher Instanzen erklärte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht den Branchen-Mindestlohn für Briefzusteller für unwirksam. Gerügt wurde, dass private Dienstleister in dem Bereich nicht ausreichend Möglichkeiten zur Stellungnahme gehabt hätten, bevor der Mindestlohn als allgemeinverbindlich für die Branche erklärt worden war.

Das heißt aber nicht, dass ein Postmindestlohn grundsätzlich unzulässig ist. “Ein Postmindestlohn ist möglich – insbesondere auf der unterdessen modernisierten Grundlage des Entsendegesetzes”, betonte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz. Der Schutz vor Dumpinglöhnen sei “auch nötig, weil sonst unzählige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für unakzeptabel schlechte Löhne arbeiten müssten”.

Scholz forderte daher die Tarifparteien auf, möglichst schnell einen Anschluss-Tarifvertrag abzuschließen. Die Regierung solle diesen dann unverzüglich verbindlich werden lassen.

Dass eine klare Regelung in dem Bereich gebraucht wird, zeigte unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung die Reaktion des privaten Postdienstleisters PIN AG. Unverzüglich drückte das Unternehmen die Löhne für seine Beschäftigten um 1,30 Euro pro Stunde. Die Briefzusteller bekommen nun nur noch 8,50 Euro.

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