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TV – Landtags-Juristen prüfen Fall Billen

8 Januar 2010

Was bedeutet es, dass der Eifeler Landtagsabgeordnete Michael Billen (54) seine Mitgliedschaft in der CDU-Fraktion ruhen lässt? Was darf er noch, was darf er nicht mehr? Die Landtagsverwaltung prüft den bislang in Rheinland-Pfalz einmaligen Präzedenzfall.

Mainz. Die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, federführend Landtagsdirektor Lars Brocker und der ehemalige Bitburger Landratskandidat Paul Glauben, beschäftigen sich eingehend mit dem Fall Billen. “Wir haben nichts Vergleichbares im Land. Im Bund gab es ähnliche Fälle”, sagt auf TV-Anfrage Dieter Lang, Pressesprecher des Landtags. Diese würden sehr genau geprüft, außerdem die Geschäftsordnung des Landtags und das Abgeordnetengesetz.

Fest steht bereits, dass Michael Billen als Abgeordneter weiterhin im Landtag reden darf, wenn er an den Plenarsitzungen teilnimmt – selbst wenn die CDU-Fraktion dies nicht wünschen sollte. Die Redezeit ist an das Mandat gekoppelt. Unabhängig von den Vereinbarungen im Ältestenrat des Landtags vor den Sitzungen, ob es zu einzelnen Punkten eine Aussprache gibt oder nicht und wie viel Redezeit jede Fraktion hat, darf jeder Parlamentarier bis zu zehn Minuten sprechen. Das regelt Paragraf 30 der Geschäftsordnung des Landtags. Billen kann ferner das Recht der Kurzintervention nutzen. Jedem Abgeordneten steht es zu, nach Debattenbeiträgen drei Minuten seine Meinung kundzutun, sofern Landtagspräsident Joachim Mertes das Thema nicht für ausreichend behandelt hält.

Auf der anderen Seite werden dem Eifeler Sitzungsgelder gekürzt, weil er nicht mehr an den Fraktionssitzungen der CDU teilnimmt. Nach Angaben von Lang erhält jedes Fraktionsmitglied pro Sitzung 25,56 Euro, macht pro Monat also rund 100 Euro weniger für Billen. Gesetzentwürfe kann er ebenso wenig einbringen wie Große Anfragen stellen, weil dazu jeweils mehrere Abgeordnete erforderlich sind. Kleine und mündliche Anfragen darf er hingegen stellen.

Unterdessen ringen am Tag nach der sechsstündigen Krisensitzung der CDU-Fraktion sowohl der Fraktionsvorstand um Partei- und Fraktionschef Christian Baldauf als auch Billen um Interpretationen der abgeschlossenen mündlichen Vereinbarung. Der Kompromiss besagt, dass der Landwirt aus Kaschenbach (Eifelkreis Bitburg-Prüm) seine Ämter verliert und seine Fraktionsmitgliedschaft ruhen lässt, aber im Landtag bleibt. “Das ist praktisch ein Ausschluss ohne Gerichtsverfahren”, kommentiert Fraktionsvize Alexander Licht.

Nur die Fraktion könne den Vertrag aufheben, meint der Brauneberger. Käme Billen in die Fraktion, “hat er den Saal zu verlassen”. Licht erwartet, dass der Eifeler “in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt”. Fraktionschef Christian Baldauf habe “Stärke bewiesen”, denn er habe “die Fraktion in dieser schwierigen Frage mitgenommen” und außerdem deren Handlungsfähigkeit erhalten. Die Ausschüsse seien umgehend neu besetzt worden.

Billen sieht die Sachlage etwas anders. “Ich habe angeboten, meine Ausschuss-Ämter niederzulegen. Ich lasse meine Fraktionsmitgliedschaft ruhen. Punkt.” Er sei aber weiter Fraktionsmitglied und bleibe im ständigen Gespräch. Einen Machtkampf mit Parteichef Baldauf sieht Billen nicht. Das Verhältnis sei “ein sachliches und professionelles Miteinander”. Mit Blick auf die Landtagswahl 2011 und eine erneute Kandidatur seinerseits lässt der CDU-Mann nur verlauten: “Ich bin Vollblutpolitiker.”

Qulle: Trierischer Volksfreund – Online-Ausgabe vom 08.01.2010

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