SPD Kreis Bitburg Prüm
AWO im Eifelkreis
  • Startseite
  • Über uns
    • MdB Manfred Nink
    • MdL Monika Fink
    • Kreisvorstand
    • Ortsvereine
    • Kreistag Eifelkreis
    • Stadtrat Bitburg
    • VG-Rat Arzfeld
    • VG-Rat Bitburg Land
    • VG-Rat Irrel
    • VG-Rat Kyllburg
    • VG-Rat Neuerburg
    • Stadtrat Neuerburg
    • Stadtrat Prüm
    • VG Rat Prüm
    • VG-Rat Speicher
  • 3-Klassen-Medizin?
  • NEWS
    • SPD News
    • Landespolitik
    • Bundespolitik
  • Mach mit
    • Arbeitskreise
    • Mitglied werden
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Social Networking
    • Links
    • Impressum
    • Regionalgeschäftsstelle
    • Mitgliederbereich
  • EifelJusos
    • …in der SPD
    • …im Juso-Landesverband
    • …bilden sich weiter
    • …in Aktion
    • …unterstützen
Startseite » Landespolitik

Gutachten zur Auskunft aus dem Bundeszentralregistergesetz liegt vor

1 Februar 2010
Barbara Schleicher Rothmund Parlamentarische Geschäftsführerin

Barbara Schleicher Rothmund Parlamentarische Geschäftsführerin

„Das von der SPD-Fraktion bei Prof. Dr. Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster in Auftrag gegebene Gutachten zu „Voraussetzungen und Grenzen der Auskunft aus dem Bundeszentralregister“ liegt nunmehr vor. Nach den von Prof. Kugelmann gefundenen Ergebnissen waren im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Abfrage der Geschäftspartner der Nürburgring GmbH beim Bundeszentralregister nicht gegeben“, so Barbara Schleicher-Rothmund, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion.

Schleicher-Rothmund: „Demnach liegt Herr Mertin schlicht falsch, wenn er behauptet, eine solche Abfrage durch die Landesregierung wäre rechtlich zulässig gewesen. Er hat damit neben dem Landesdatenschutzbeauftragten in Prof. Kugelmann einen renommierten Professor der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster gegen sich. Zu den Ergebnissen von Prof. Kugelmann passt, dass der Präsident des Bundesamts für Justiz die von der FDP im Untersuchungsausschuss beantragte Auskunft aus der Protokolldatenbank des Bundeszentralregisters mit Hinweis auf Datenschutzbelange und die strenge Zweckbindung verweigert hat. Allmählich erinnert das Verhalten von Herrn Mertin an den Witz vom Autofahrer, der sich wundert, warum im Autoradio nur vor einem Geisterfahrer gewarnt wird, wo ihm doch hunderte entgegenkommen.“

Prof. Kugelmann ist, kurz zusammengefasst, zu folgenden Ergebnissen gekommen:

1. Die ersuchende Stelle trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Ersuchens nach § 41 BZRG, da die Registerbehörde lediglich eine Evidenzprüfung der Zulässigkeit des Zwecks vornimmt.

2. Das Erteilen und Einholen einer unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregister gem. § 41 BZRG ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit kommen zur Anwendung.

3. Eine unbeschränkte Auskunft an die obersten Bundes- oder Landesbehörden nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ist nicht für jeden beliebigen Zweck zulässig. Die Vorschrift ist verfassungskonform und damit einengend zu interpretieren. Sie ist systematisch in Einklang mit den weiteren Fällen des § 41 Abs. 1 BZRG zu bringen.

4. Ein Ersuchen auf Erteilung einer unbeschränkten Auskunft durch eine oberste Bundes- oder Landesbehörde nach verfassungskonformer Auslegung des § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG darf nur zur Verfolgung eines Zwecks des Gemeinwohls von erheblichem Gewicht im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung unter Berücksichtigung des Resozialisierungsinteresses der Betroffenen gestellt werden.

5. Dies ist dann nicht der Fall, wenn eine Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft auf der Ebene des Privatrechts auftritt. Das Auftreten des Landes oder einer Kommune mit einer Vereinigung in privater Rechtsform, zum Beispiel einer GmbH, unterliegt vorrangig den Regeln des Privatrechts.

6. Im Zusammenhang der Anbahnung oder Abwicklung eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses können Informationen über den Vertragspartner regelmäßig nicht über unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG gewonnen werden.

Kommentar hinterlassen!

Soll ein Profilbild erscheinen: Gravatar.com.

Die letzten Artikel

  • Frau Klöckner ist und bleibt eine „Schönwetter-Politikerin“
  • Kreisvorstand SPD begrüßt Initiative der Bürgermeister
  • Neujahrsempfang der Eifeler SPD: Sozialdemokratischer Geschichtsunterricht
  • Ein Bürgerprogramm mit Ihren Ideen
  • Forums Eine Welt
  • Auf der Suche nach dem richtigen Weg
  • SPD Neujahrsempfang
  • Die Roten wünschen schöne Feiertage und ein gutes Neues Jahr!
  • SPD-Frühschoppen zur Kommunalreform
  • SPD Klausurtagung
  • SPD beendet Parteitag: „Gut gerüstet“ für 2013
  • Politik muss sich wieder Gestaltungsspielräume zurückerobern
  • Doris Ahnen mit bestem Ergebnis in Bundesvorstand gewählt
  • SPD beschließt europapolitischen Leitantrag
  • Nico Steinbach im Regionalvorstand der SPD-Rheinland

Neues von der Kartoffel aus der Eifel


Auch sehr besuchenswert

DGB - stoppauschale

SPD Mitglied werden

Sigmar Gabriel

Andrea Nahles

SPD Shop

RotGut
Realisiert von Valentin Tomaschek | Anmelden | Artikel per RSS Feed | Arthemia theme by Michael Jubel