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Kopfpauschale sprengt Steuersystem

12 Februar 2010
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© dpa

Die FDP riskiert mit der Einführung der Kopfpauschale die Enteignung von Steuerzahlern. Dies legt zumindest eine Auskunft des Finanzministeriums nahe, wonach der Spitzensteuersatz auf bis zu 100 Prozent steigen müsste, um den notwendigen Sozialausgleich zu finanzieren. Das beunruhigt inzwischen auch die Union.

Der radikale Umbau des Gesundheitssystems von der solidarischen Versorgung hin zu einer Kopfpauschale zählt zu den Grundpfeilern der FDP-Politik und ist zentraler Bestandteil des schwarz-gelben Koalitionsvertrages. Gesundheitsminister Philipp Rösler treibt das Projekt ungeachtet heftiger Kritik von der Opposition, Experten und zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen voran.

Das umstrittene Vorhaben sieht einen einheitlichen Beitrag aller Versicherten vor: Die Sekretärin zahlt denselben Betrag wie der Manager, die Krankenschwester dasselbe wie der Chefarzt. Die absurde Ungerechtigkeit will die FDP über einen Sozialausgleich im Steuersystem mildern.

Dass die Grundkonstruktion der Kopfpauschale wenig plausibel ist, bestreitet außerhalb der FDP inzwischen kaum jemand. Nun hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 17/499, 75 kB, PDF) zudem die Unbezahlbarkeit des Sozialausgleichs belegt.

Krankenschwester bezahlt eigenen Sozialausgleich

Das Finanzministerium rechnet vor: In unterschiedlichen Studien gehen Experten bei dem notwendigen Sozialausgleich von einem Finanzvolumen zwischen 22 und 35 Milliarden Euro aus. Würde dieses Geld über Verbrauchssteuern wieder rein geholt, müsste die Mehrwertsteuer um 2,5 bis 4 Prozent steigen. Dabei würde dann die Krankenschwester den eigenen Sozialausgleich mitfinanzieren.

Einkommensteuer müsste auf bis zu 100 Prozent steigen

Das macht keinen Sinn. Also die Einkommensteuer. Sie müsste laut Finanzministerium in der zweiten Progressionsstufe linear bis auf 73 Prozent steigen ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 120.000 Euro – wenn „nur“ 22 Milliarden Euro nötig sein sollten. Bei einem notwendigen Finanzvolumen von 35 Milliarden Euro und einem zu versteuernden Einkommen von rund 179.000 Euro würde ein Steuersatz von 100 Prozent fällig – Enteignung!

Auch der von der FDP gewollte Stufentarif würde nicht wie geplant funktionieren. Statt 10, 25 und 35 Prozent wären hier bis zu 24, 39 und 49 notwendig.

Kalte Füße in der Union

Die Finanzierung über die Einkommensteuer mit Höchstbelastungen auch im Spitzenverdienerbereich erscheint angesichts der Klientelinteressen, die durch die FDP vertreten werden, nicht wahrscheinlich. Die zweite Variante, die Verbrauchssteuern, ist inzwischen aber auch dem Koalitionspartner unheimlich. So räumte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer, am Donnerstag in der Süddeutschen Zeitung ein, dass dann auch untere und mittlere Einkommensschichten zusätzlich stark belastet würden: “Die Zielgruppe des Zuschusses finanziert den Transfer also in großen Teilen selbst”, schwant dem CSU-Politiker.

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