Zeugen müssen vor dem Untersuchungsausschuss persönlich erscheinen
11 Februar 2010
„Zeugen haben grundsätzlich die Pflicht, persönlich vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen. Dies gilt auch, wenn sie Betroffene sind und wenn sie beabsichtigen, sich auf mögliche Zeugnisverweigerungsrechte zu berufen. Unerlässlich ist zunächst eine qualifizierte Belehrung des Zeugen, die der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses in der Sitzung vornimmt. Daran führt kein Weg vorbei“, so der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH“ Clemens Hoch.
Clemens Hoch: „Der Ausschuss war bisher bei Terminverlegungen für Zeugen sehr großzügig, insbesondere bei Herrn Lippelt. Wir wollen jetzt aber genau und verbindlich wissen, wann der Zeuge Lippelt endlich vor dem Untersuchungsausschuss erscheint.“














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