Zur Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion
„Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack für die CDU-Fraktion, wenn Hebgen vor Gericht betont, die Fraktion habe ihn im Tatzeitraum unzureichend kontrolliert. Dieser Vorwurf trifft natürlich zunächst den ehemaligen Fraktions- und Parteichef Böhr. Es stellt sich damit aber auch die Frage nach der Verantwortlichkeit des damaligen (und heutigen) stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Rosenbauer und der Rechnungsprüfer. Sie alle waren zur Verwaltung und Kontrolle der Finanzen berufen.
Dass dem Vernehmen nach die 2.900 Euro, die der Besuch im Berliner Bordell ‚Rascona’ gekostet hat, noch immer nicht zurückgezahlt sind, steht im Gegensatz zu der von Herrn Baldauf vollmundig angekündigten Aufklärung. Hier hat sich die Fraktionsführung die Frage gefallen zu lassen, ob sie alles getan hat, um die Steuergelder zurückzuholen.
Weitere Fragen wirft auch die Veruntreuung von Mitteln der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz zugunsten der CDU-Fraktion in Mainz auf: Warum soll Hebgen aus eigenem Antrieb der Fraktion über 50.000 Euro besorgt haben? Soll er hier auch ohne Auftrag gehandelt haben? Welche Gremien der Fraktion waren befasst? Wer kontrolliert eigentlich die Mittel der Fraktionsvorsitzendenkonferenz?
Insgesamt wirft das heutige Urteil ein schlechtes Licht auf die CDU-Fraktion. Der erwartete Rechnungshofbericht wird hoffentlich mehr Aufklärung bringen.“
















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