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“EU-Kommission unterstützt Aufruf zur Scheinselbständigkeit ”

28 Juli 2010
Jutta Steinruck, SPD

Jutta Steinruck, SPD

Die EU-Kommission ist über eine Agentur am Enterprise-Europe-Network (EEN) beteiligt, welches kleinere und mittlere Unternehmen über EU-Gesetzgebung berät. In seinem Juni-Newsletter berichtet EEN, dass es einem Unternehmen für den erfolgreichen Marktzugang empfohlen hat, seine Arbeitnehmer als scheinselbstständig auszugeben, um deutsches Arbeitsrecht zu umgehen. Mit dieser Empfehlung sollte die geltende Übergangsfrist für Deutschland und Österreich umgangen und mit günstigeren Dienstleistungen der Wettbewerb gewonnen werden. In Deutschland ist Scheinselbstständigkeit verboten. Dazu haben die Europaabgeordneten des Beschäftigungsausschusses, Jutta Steinruck (S&D) und Elisabeth Schroedter (Grüne/EFA), gleichzeitige Vizepräsidentin des Ausschusses, heute bei der Europäischen Kommission eine parlamentarische Anfrage eingereicht.

Jutta Steinruck erklärt dazu: „Mir fehlen die Worte. Da wird zwielichtiges Handeln im Graubereich als Erfolgsstory verkauft. Das aber ist kein Erfolg, sondern ein Skandal. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Revision der Entsenderichtlinie ist. Auf europäischer Ebene muss zukünftig gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort. Neben der Revision der Entsenderichtlinie muss eine Soziale Fortschrittsklausel in das Recht der Europäischen Union aufgenommen werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sozialer Schutz und Arbeitnehmerrechte den gleichen Stellenwert einnehmen wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.“

Elisabeth Schroedter sagt: „Ich bin entsetzt, dass die Kommission hier indirekt Gesetzlosigkeit und Sozialdumping unterstützt. Das ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, das muss betraft werden. In Deutschland gilt in solchen Fällen die Generalhaftung des Auftraggebers. Dieses Prinzip sollte auch hier angewendet werden. Die betrogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen im Nachhinein ihren gerechten Lohn erhalten und ihre soziale Absicherung bezahlt bekommen. Aus dieser Verantwortung kann die Kommission sich nicht nur mit Beteuerungen entziehen, dass sie nicht jeden Newsletter ihrer Agenturen lesen kann.”

Die Kommission hat jetzt zwei Monate Zeit, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die Anfrage und die Antwort erscheinen im Amtsblatt der europäischen Institutionen.

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