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Startseite » Bundespolitik, Hauptartikel

Mindestlohn für Leistungsgerechtigkeit

30 Juli 2010

mindestlohn_327x220Jeder fünfte in Deutschland arbeitet für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Zwei Millionen Menschen verdienen weniger als sechs Euro pro Stunde – und es werden immer mehr, wie die jüngste Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation zeigt. Einmal mehr sieht sich die SPD in ihrer Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland bestätigt – die Arbeitsministerin müsse endlich die FDP “zur Räson bringen”.

“Dass inzwischen mehr als zwei Millionen Beschäftigte weniger als sechs Euro pro Stunde (brutto) verdienen, widerspricht dem Gedanken der Leistungsgerechtigkeit, den gerade die FDP immer vor sich her trägt”, kommentierte die arbeitsmarktpolitische Expertin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme die dramatische Entwicklung. Die SPD fordert darum Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, “endlich ihren Koalitionspartner zur Raison zu bringen und eine gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland einzuführen”. Neben der Bundesregierung seien aber auch die Unternehmen gefordert. Deutschland werde die Wirtschaftskrise nur dann dauerhaft überwinden, wenn der private Konsum gestärkt werde. “Mit nur sechs Euro aber kann man nicht konsumieren”, stellte Kramme fest. Notwendig sei es daher, parallel zur besseren Auftragslage in den Unternehmen, auch bessere Lohnabschlüsse zu bieten.

Experten: Gesetzlicher Mindestlohn ist unverzichtbar

Am Dienstag hatte das Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen eine neue Studie vorgestellt. Ergebnis der Studie ist, dass die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten seit 1998 kontinuierlich gestiegen ist: Im Jahr 2008 arbeiteten 6,55 Millionen Beschäftigte für Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle und damit rund 162.000 mehr als 2007. Gegenüber 1998 ist die Zahl der gering Verdienenden sogar um fast 2,3 Millionen gestiegen.

Die Studie belegt zudem, dass das Lohnspektrum in Deutschland zunehmend nach unten ausfranst: Ein steigender Anteil der Niedriglohnbeschäftigten verdient weniger als 50 Prozent des Medianlohnes, während so niedrige Löhne in vielen anderen Ländern durch gesetzliche Mindestlöhne unterbunden werden. “Weder die Sittenwidrigkeitsgrenze noch branchenbezogene Mindestlöhne können die Ausdifferenzierung des Lohnspektrums wirksam begrenzen”, kritisierte die Direktorin des Instituts für Arbeit und Qualifikation Dr. Claudia Weinkopf. “Daher ist ein gesetzlicher Mindestlohn auch in Deutschland unverzichtbar.”

SPD-Konzept für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Bereits im März hatte die SPD umfassende Vorschläge für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt vorgelegt. Das SPD-Präsidium beschloss ein detailliertes Konzept, das mit einer Begrenzung von Leiharbeit, mehr Mitbestimmung, einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und einem sozialen Arbeitsmarkt für mehr Gerechtigkeit sorgen soll. “Wir brauchen eine neue Kultur der Arbeit”, heißt es in dem Präsidiumsbeschluss.

Von einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro, wie ihn die Gewerkschaften fordern, würden nach Berechnungen des IInstituts für Arbeit und Qualifikation deutschlandweit über 18 Prozent der Beschäftigten profitieren. In Westdeutschland 15 Prozent und in Ostdeutschland mit 35 Prozent sogar mehr als jeder dritte Beschäftigte.

Materialien zum Thema

SPD-Präsidiumsbeschluss: “Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Begrenzung der Leiharbeit – Mehr Mitbestimmung – Mindestlöhne – Sozialer Arbeitsmarkt” [PDF, 100,8 kB]

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