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Startseite » II. Mitbestimmung

II. Mitbestimmung

1. Aufsichtsräte

  • Die Unternehmensmitbestimmung regelt die Rechte der Arbeitsnehmerseite.
  • Auf diese Weise können die Arbeitnehmer über den Aufsichtsrat Einfluss auf Unternehmensentscheidungen ausüben.
  • Seit 1976 ist durch das Mitbestimmungsgesetz eine paritätische Besetzung der Aufsichtsräte durch Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer verankert.
  • Die AfA fordert ein “Mehr” an betrieblicher Mitbestimmung, denn sie ist ein Garant für die soziale Wirtschaftsordnung in Deutschland.
  • Die AfA fordert, dass das VW-Gesetz (2/3 Mehrheit bei Betriebsänderungen) für alle Aufsichtsräte eingeführt wird.

2. Betriebsverfassungsgesetz – Personalrätegesetz

  • Die wirtschaftliche Mitbestimmung ist nicht ausreichend: Der §90 im Betr. VG “Unterrichtung u. Beratungsrecht”, muss für die Betriebs- und analog auch für die Personalräte durch eine verbesserte Mitbestimmung geregelt werde.

3. Tarifautonomie

  • Die Tarifautonomie muss erhalten bleiben.
  • Wir lehnen eine Verlagerung von tariflichen Regelungen in die Betriebe ab.
  • Wir brauchen einen Tarifvertrag mit Mindestbedingungen.

4. Globalisierung

  • Bei Fusionen und Ausgliederungen von Betriebsteilen muss mit der Arbeitnehmervertretung ein Übergangsvertrag vereinbart werden. Dieser bestimmt im Fall eines Betriebsübergangs ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz. Der neue Inhaber muss zunächst alle Arbeitsverträge übernehmen und die bisherigen Tarifverträge grundsätzlich für mindestens ein Jahr weiter anwenden.
  • Die AfA fordert weitreichende Bestimmungen über den §613 a BGB hinaus.
  • Wir brauchen eine europäische Mitbestimmung.

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