III. Sozialversicherung
1. Rente mit 67 Jahren
- Der AfA-Landesvorstand lehnt die Rente mit 67 ab.
- Für Beschäftigte z.B. im Handwerks- und Dienstleistungsbereich, im Schichtbetrieb und an taktgebundenem Arbeitsplatz muss es andere Regelungen geben.
- Programm wie “Älter werden im Betrieb” müssen aufgebaut werden.
- Rentenzahlungen müssen in ihrer Höhe so gestaltet sein, dass ein Rentner angemessen leben kann.
- Rürup-, Riester- oder die Betriebsrente müssen zur Aufstockung, aber nicht als 1. Säule gestaltet werden.
- Das Altersteilzeitgesetz muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben.
2. Krankenversicherung
- Die Zuzahlung ist für viele Menschen ein finanzielles Problem.
- Zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge von 0,9 % für Zahnersatz und 1 % Zusatzbeitrag zum Gesundheitsfond sind der falsche Weg.
- Wir fordern eine paritätische Beitragszahlung.
3. Berufsgenossenschaft
- Das Leistungsniveau der Berufsgenossenschaft für die Arbeitsnehmer darf nicht reduziert werden.
- Nicht Leistungskürzungen, Privatisierung und Deregulierung, sondern eine solidarische Modernisierung von Leistungen, Verwaltungsabläufe und Organisationsstruktur sind die richtigen Antworten auf die neuen Herausforderungen.
- Die Auszahlung der Teilrente als Einmalzahlung lehnen wir ab.
4. Gewerbeaufsicht
- Die Gewerbeaufsicht muss gestärkt werden.
- Der dortige Personalabbau muss gestoppt werden.




