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Startseite » III. Sozialversicherung

III. Sozialversicherung

1. Rente mit 67 Jahren

  • Der AfA-Landesvorstand lehnt die Rente mit 67 ab.
  • Für Beschäftigte z.B. im Handwerks- und Dienstleistungsbereich, im Schichtbetrieb und an taktgebundenem Arbeitsplatz muss es andere Regelungen geben.
  • Programm wie “Älter werden im Betrieb” müssen aufgebaut werden.
  • Rentenzahlungen müssen in ihrer Höhe so gestaltet sein, dass ein Rentner angemessen leben kann.
  • Rürup-, Riester- oder die Betriebsrente müssen zur Aufstockung, aber nicht als 1. Säule gestaltet werden.
  • Das Altersteilzeitgesetz muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben.

2. Krankenversicherung

  • Die Zuzahlung ist für viele Menschen ein finanzielles Problem.
  • Zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge von 0,9 % für Zahnersatz und 1 % Zusatzbeitrag zum Gesundheitsfond sind der falsche Weg.
  • Wir fordern eine paritätische Beitragszahlung.

3. Berufsgenossenschaft

  • Das Leistungsniveau der Berufsgenossenschaft für die Arbeitsnehmer darf nicht reduziert werden.
  • Nicht Leistungskürzungen, Privatisierung und Deregulierung, sondern eine solidarische Modernisierung von Leistungen, Verwaltungsabläufe und Organisationsstruktur sind die richtigen Antworten auf die neuen Herausforderungen.
  • Die Auszahlung der Teilrente als Einmalzahlung lehnen wir ab.

4. Gewerbeaufsicht

  • Die Gewerbeaufsicht muss gestärkt werden.
  • Der dortige Personalabbau muss gestoppt werden.

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