Foto:  www.spdfraktion-rlp.de

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Etwa 540.700 Schülerinnen und Schüler, mehr als 41.000 hauptamtliche Lehrerinnen und Lehrer in rund 1.600 allgemein- und berufsbildenden Schulen – das sind die wichtigsten Eckdaten. Wir sind sehr froh darüber, dass wir den Schulen auch in diesem Jahr gute Rahmenbedingungen bieten können. Dabei setzen wir auf Kontinuität. Richtschnur unserer Bildungspolitik ist und bleibt die Verbindung von Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit des Bildungssystems. Um gerade bei der Chancengleichheit und Durchlässigkeit, bei der Chance auf den Aufstieg durch Bildung noch besser zu werden, gibt es im Schuljahr 2014/15 einige wichtige Neuerungen.

Gute Unterrichtsversorgung hat oberste Priorität Für das Land hat eine gute Unterrichtsversorgung oberste Priorität. Zum Schuljahresbeginn konnten mehr als 1.200 junge Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt werden. Damit reagiert das Land auch darauf, dass der Rückgang der Schülerzahlen nicht so deutlich ausfällt wie zuletzt prognostiziert und belässt für das laufende Schuljahr 250 Vollzeitstellen mehr im System als ursprünglich vorgesehen. Der Vertretungspool, in dem Vertretungslehrkräfte dauerhaft im Beamtenstatus eingestellt werden, wächst mit dem neuen Schuljahr auf 500 Stellen. Bis 2016 wird er auf 1.000 Stellen ausgebaut. Die Lehrerinnen und Lehrer aus dem Vertretungspool stehen den Schulen einer Region für drei Jahre für längerfristige Vertretungen zur Verfügung. Nach diesen drei Jahren werden sie fest an einer Schule eingesetzt. Dennoch werden wir auch in Zukunft Vertretungslehrer benötigen, die zeitlich befristet, Lehrerinnen und Lehrer in Elternzeit oder bei längerer Erkrankung vertreten.

 

Kleinere Klassen ermöglichen bessere individuelle Förderung Rheinland-Pfalz setzt auf kleinere Klassen, in denen Lehrerinnen und Lehrer deutlich mehr Zeit haben sich um das einzelne Kind zu kümmern. Dadurch werden gute Rahmenbedingungen für individuelle Förderung garantiert. In den Grundschulen gilt ab diesem Schuljahr durchgehend eine Obergrenze von 24 Schülerinnen und Schülern. In den Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsstufe) der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen liegt die maximale Klassengröße bei 28 Schülerinnen und Schülern. In den Realschulen plus gilt bereits seit einigen Jahren eine Obergrenze von 25.

 

Inklusion: freies Elternwahlrecht, zusätzliche Lehrkräfte, mehr Schwerpunktschulen Seit dem Inkrafttreten der letzten Schulgesetzänderung am 1. August haben Eltern das gesetzlich verankerte vorbehaltlose Wahlrecht zwischen Schwerpunktschule und Förderschule. Sie können selbst entscheiden, welches der beste Lernort für ihr Kind ist. Rheinland-Pfalz konnte diesen wichtigen Schritt gehen, weil es auf ein seit mehr als zehn Jahren erfolgreich erprobtes Konzept und das Engagement vieler Lehrerinnen und Lehrer und pädagogischen Fachkräfte aufbauen kann. Damit macht das Land einen großen Schritt hin zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in Deutschland seit 2009 gilt und alle staatlichen Ebenen verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und auszubauen. Mit 270 Schwerpunktschulen, an denen die Lehrerinnen und Lehrer von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften unterstützt werden, gibt es ein breites, landesweites Angebot für inklusive Bildung. Das Land stellt dafür über 700 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die 135 Förderschulen haben die Möglichkeit sich zu einem Förder- und Beratungszentrum weiterzuentwickeln. Die Inklusionsquote steigt mit dem neuen Schuljahr auf rund 30 Prozent.

 

Mehr Ganztagsschulen, mehr Rechte für Eltern- und Schülervertretungen, Schulbuchausleihe gut eingespielt Rheinland-Pfalz ist seit vielen Jahren Vorreiter beim Ausbau der Ganztagsschulen. Im neuen Schuljahr steigt die Zahl der Ganztagsschulen in Angebotsform durch zehn neue Schulen auf 604. Dazu kommen 107 verpflichtende Ganztagsschulen. Damit bieten insgesamt 711 Schulen im Land ein umfassendes Ganztagsschulangebot an. Hinzu kommen fast 400 „offene“ Ganztagsschulen mit einem etwas reduzierten Angebot und weniger Verbindlichkeit bei den Teilnahmebedingungen.Mit dem neuen Schulgesetz erhalten die Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler mehr Rechte und werden gestärkt. Wichtigster Punkt dabei: der Schulausschuss, in dem alle an Schule beteiligten Gruppen – Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler – gleich stark vertreten sind, erhält mehr Aufgaben und seine Mitglieder haben ab sofort volles Stimmrecht in der Gesamtkonferenz.

Die Schulbuchausleihe hat sich an den Schulen mittlerweile gut eingespielt. Mehr als 244.000 Familien können durch dieses System finanziell entlastet werden. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengleichheit im rheinland-pfälzischen Bildungssystem.